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Swiss Recognition.
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Validierung von Bildungsleistungen

Machen Sie aus Ihrer Berufserfahrung einen eidgenössischen Abschluss

Sie üben seit Jahren einen Beruf aus, ohne den entsprechenden Schweizer Abschluss zu besitzen. Die Validierung erlaubt es, in der Praxis erworbene Kompetenzen offiziell anerkennen zu lassen, allerdings nur in bestimmten Berufen und bestimmten Kantonen.

Antwort innert zwei Arbeitstagen, schriftlich.

Das Prinzip

Ein eidgenössischer Abschluss ohne erneute Ausbildung

Statt eine berufliche Grundbildung vollständig zu durchlaufen und deren Abschlussprüfung abzulegen, weist die Kandidatin oder der Kandidat anhand eines Dossiers nach, die verlangten Kompetenzen bereits zu besitzen.

Worum es geht

Ein Qualifikationsverfahren für Erwachsene, die insbesondere durch ihre Berufserfahrung die Kompetenzen einer beruflichen Grundbildung erworben haben. Das Dossier setzt das in der Praxis Gelernte in Beziehung zu den Anforderungen des angestrebten Berufs. Sind alle Anforderungen erfüllt, kann das Verfahren zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder zu einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) führen.

Ein offizielles Verfahren

Die Validierung gehört zu den «anderen Qualifikationsverfahren» des Bundesrechts. Sie ist also keine blosse Bestätigung von Berufserfahrung, sondern ein gesetzlich vorgesehener Weg, der bei erfüllten Bedingungen zu einem eidgenössischen Abschluss führt. Sie beginnt offiziell mit der Einreichung des Dossiers und endet mit dem Entscheid der Prüfungsbehörde.

Zuerst zu klären

Die Validierung gibt es nicht überall und nicht für jeden Beruf

Diese Frage entscheidet über alles Weitere, und sie wird geklärt, bevor Sie sich zu irgendetwas verpflichten.

15 / 250

Berufliche Grundbildungen, für die die Validierung geregelt ist, gemessen an allen bestehenden Grundbildungen.

9 Kantone

Einzige Kantone, die das Verfahren heute anbieten.

≈ 650 / Jahr

Auf diesem Weg erteilte Abschlüsse, ganz überwiegend in Gesundheit, Soziales und kaufmännischen Berufen.

Die beteiligten Kantone

BernFreiburgGenfJuraNeuenburgWallisWaadtZugZürich

Genf allein erteilt mehr als die Hälfte der auf diesem Weg erlangten Abschlüsse. Das Tessin bietet das Verfahren nicht an.

Die beteiligten Berufe

Die Validierung hat sich in den Gesundheits- und Sozialberufen sowie in den kaufmännischen Berufen etabliert: rund 600 der 650 jährlichen Abschlüsse entfallen darauf. Die Liste entwickelt sich mit den vom SBFI genehmigten Reglementen.

Prüfen Sie Ihren Beruf in der offiziellen Liste der beruflichen Grundbildungen, die Berufe mit einem anderen Qualifikationsverfahren ausweist, sowie im Handbuch des SBFI zur Validierung.

Bedingungen

Wer eine Validierung in Betracht ziehen kann

Mindestens fünf Jahre Erfahrung

Wurden die Qualifikationen ausserhalb eines geregelten Bildungsgangs erworben, verlangt die Verordnung für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren eine Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren. Das ist die vom Bundesrecht gesetzte Schwelle.

Anforderungen je nach Beruf

Über diese Schwelle hinaus stellen Beruf und Kanton eigene Bedingungen: Anteil der im angestrebten Beruf erworbenen Erfahrung, Anforderungen an die Allgemeinbildung, obligatorische Informationsveranstaltung. Sie sind bei der kantonalen Behörde zu klären, bevor ein Dossier aufgesetzt wird.

Ablauf

Fünf Schritte, von der ersten Auskunft bis zum Abschluss

  1. 1

    Information und Prüfung

    Prüfung der Zulassungsbedingungen und Teilnahme an der Informationsveranstaltung, sofern der Kanton eine solche vorsieht.

  2. 2

    Bilanz der Bildungsleistungen

    Erfassung der erworbenen Kompetenzen und Abgleich mit den Anforderungen des angestrebten Qualifikationsprofils.

  3. 3

    Zusammenstellung des Dossiers

    Belegte Dokumentation der Kompetenzen: Arbeitszeugnisse, Anstellungsbestätigungen, Funktionsbeschreibungen, ausgeführte Arbeiten.

  4. 4

    Beurteilung

    Die Behörde prüft die nachgewiesenen Kompetenzen. Fehlen einzelne davon, können ergänzende Bildungsleistungen verlangt werden.

5

Zertifizierung

Sind alle Anforderungen erfüllt, führt das Verfahren zum entsprechenden EFZ oder EBA.

Die Validierung ist ein kantonales Verfahren: die konkreten Modalitäten, die Fristen und die Gebühren richten sich nach Beruf und Kanton und sind im Zeitpunkt der Einreichung bei der zuständigen Behörde zu überprüfen.

Unsere Leistung

Sie haben die Erfahrung. Wir helfen Ihnen, sie zu belegen.

Ein Validierungsdossier besteht nicht darin, Anstellungen und Jahre aufzuzählen. Kompetenzen müssen nachgewiesen und den genauen Anforderungen des Qualifikationsprofils gegenübergestellt werden. Genau hier setzen wir an.

Ihren Werdegang analysieren

Wir prüfen Ihre Erfahrung, Ihre Funktionen, Ihre Ausbildungen und die daraus gewonnenen Kompetenzen.

Ihre Bildungsleistungen erfassen

Wir arbeiten heraus, welche Kompetenzen im Hinblick auf das Qualifikationsprofil des angestrebten Berufs einschlägig sind.

Das Dossier strukturieren

Wir ordnen Angaben und Belege so, dass Ihre Bildungsleistungen klar, vollständig und schlüssig dargestellt sind.

Ihre Kompetenzen belegen

Wir suchen mit Ihnen die Nachweise, die konkret zeigen, was Sie können.

Lücken benennen

Wir sagen Ihnen, was zu wenig belegt ist und welche zusätzlichen Nachweise nützlich wären.

Die Einreichung vorbereiten

Wir bereiten das Dossier für die Übermittlung an die zuständige kantonale Behörde vor.

Das Dossier kann Arbeitszeugnisse, Anstellungsbestätigungen, Funktionsbeschreibungen, Ausbildungsbestätigungen, berufliche Dokumente und Beispiele ausgeführter Arbeiten umfassen. Es wird nach dem Qualifikationsprofil des Berufs und den geltenden Anforderungen an die Allgemeinbildung aufgebaut.

Grenzen unserer Rolle

Wer entscheidet und wer einreicht

Der Entscheid liegt nicht bei uns

Wir erteilen weder EFZ noch EBA und treffen keinen Validierungsentscheid. Dieser liegt bei der zuständigen kantonalen Behörde im Rahmen des offiziellen Verfahrens. Unsere Leistung besteht darin, Ihr Dossier vorzubereiten und zusammenzustellen: den Abschluss können wir nicht garantieren.

Die Einreichung hängt vom Paket ab

Bei der Zusammenstellung des Dossiers übergeben wir Ihnen das Dossier bereit zur Einreichung; Einreichung und Schriftverkehr mit der Behörde bleiben bei Ihnen. Beim Vollmandat übernehmen wir Einreichung, Korrespondenz und Nachverfolgung bis zum Entscheid.

Pakete und Beträge ansehen
Nicht verwechseln

Validierung oder Anerkennung eines ausländischen Diploms?

Sie haben einen im Ausland erworbenen Abschluss

Das ist eine Anerkennung

Eine Behörde vergleicht Ihre ausländische Qualifikation mit der entsprechenden schweizerischen und entscheidet. Das ist ein von der Validierung vollständig getrenntes Verfahren.

Zur Diplomanerkennung
Sie haben den Abschluss nicht, aber die Erfahrung

Das ist eine Validierung

Sie verlangen nicht die Anerkennung eines bestehenden Abschlusses, sondern dass Ihnen ein Schweizer Abschluss aufgrund der in Ihrem Werdegang erworbenen Kompetenzen erteilt wird.

Meine Situation prüfen lassen
Rechtsgrundlagen

Worauf die Validierung beruht

BBG Art. 17 Abs. 5

Die berufliche Grundbildung kann auch durch eine nicht formalisierte Bildung erworben werden, die mit einem Qualifikationsverfahren abschliesst.

BBV Art. 31

Umschreibt die «anderen Qualifikationsverfahren», zu denen die Validierung gehört.

BBV Art. 32

Setzt die Zulassungsbedingung von mindestens fünf Jahren Berufserfahrung.

Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (BBG) und Verordnung vom 19. November 2003 (BBV). Massgebend sind die im Zeitpunkt Ihres Vorgehens geltenden Texte.

Machen Sie aus Ihrer Erfahrung einen anerkannten Abschluss.

Nennen Sie uns Ihren Beruf, Ihren Kanton und Ihre Praxisjahre. Wir sagen Ihnen, ob die Validierung Ihnen offensteht, noch vor jeder kostenpflichtigen Leistung.

Meine Situation prüfen lassen

Antwort innert zwei Arbeitstagen, schriftlich.